Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MFuchsloch Fotografie & Videografie (Stand: Mai 2026)
1. Anwendungsbereich Diese AGB gelten für alle dem Fotografen (Michael Fuchsloch, MFuchsloch Fotografie & Videografie) erteilten Aufträge sowie für die Lizenzierung von Stock-Fotos, Videografie-Dienstleistungen und die Vermietung der Hangover Fotobox.
2. Auftragsproduktionen & Künstlerischer Stil Der Fotograf erstellt für den Auftraggeber individuelle Aufnahmen. Die Auswahl der finalen Bilder obliegt dem Fotografen. Der Auftraggeber bucht den Fotografen auf Basis seines Portfolios und akzeptiert dessen künstlerischen Gestaltungsspielraum in Bildauffassung und Bearbeitung. Reklamationen, die sich rein auf den künstlerischen Stil beziehen, sind ausgeschlossen. Zusatzleistungen wie Retusche oder Druck werden separat vereinbart.
3. Lizenzierung von Stock-Fotos Stock-Fotos werden mit nicht-exklusiven Nutzungsrechten vergeben, falls nicht anders vereinbart. Eine Namensnennung des Fotografen kann erforderlich sein.
4. Vergütung, Anzahlung und Fälligkeit a) Die Vergütung für einzelne Aufträge wird individuell im Angebot oder Vertrag vereinbart und spezifiziert. b) Anzahlung: Für Hochzeitsreportagen und andere Aufträge über 500 € ist zur verbindlichen Terminreservierung und zur Abgeltung von bereits erbrachten Vorleistungen (z. B. Vorgespräche, Beratung, Erstellung von Ablaufplänen) eine Anzahlung fällig. Die Höhe dieser Gebühr wird im Angebot/Vertrag festgelegt. Der Termin gilt erst nach Eingang dieser Gebühr als verbindlich gebucht. c) Fälligkeit der Restzahlung: Die Restzahlung ist, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der finalen Bilder/Videos fällig. Der Fotograf kann abweichende Zahlungsziele (z.B. 14 Tage vor der Hochzeit) im Angebot/Vertrag festlegen. d) Kleinere Aufträge: Beträge bis 500 € sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus vollständig zu zahlen. e) Zahlungsarten: Zahlungen erfolgen per Überweisung. PayPal oder Barzahlung nur nach vorheriger Absprache. f) Geschäftskunden: Rechnungen für Geschäftskunden sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
5. Haftung & Technisches Risiko Der Fotograf haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Fotograf verpflichtet sich zur Minimierung des Technologierisikos durch den Einsatz von professionellem Equipment (z.B. Kameras mit doppelter Speicherkartensicherung). Sollte es dennoch zu einem unvorhergesehenen Datenverlust kommen, den der Fotograf nicht grob fahrlässig herbeigeführt hat, ist die Haftung auf die Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars beschränkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Datenschutz & Auftragsverarbeiter Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zur Vertragserfüllung, insbesondere zur Bereitstellung der Bilder (§ 27), kann der Fotograf externe Dienstleister (Auftragsverarbeiter) einsetzen (z.B. Adobe Portfolio, Lightroom Web, spezialisierte Editoren). Mit allen Auftragsverarbeitern wurden die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge) geschlossen. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
7. Stornierungsbedingungen & Anzahlung a) Die unter § 4b genannte Anzahlung dient der Abdeckung der erbrachten Vorleistungen und des Planungsaufwands. Diese Anzahlung wird bei einer Stornierung durch den Auftraggeber grundsätzlich als Aufwandsentschädigung einbehalten. b) Stornierungsstaffelung (Restbetrag): Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber werden zusätzlich zur einbehaltenen Anzahlung folgende Gebühren auf den Restbetrag (Gesamthonorar minus Anzahlung) fällig:
Bis 90 Tage vor dem Termin: 0 % des Restbetrags
89 bis 30 Tage vor dem Termin: 50 % des Restbetrags
Weniger als 30 Tage vor dem Termin: 90 % des Restbetrags c) Dem Auftraggeber bleibt es in allen Fällen der Stornierung (nach § 7a, 7b und 7d) ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass dem Fotografen ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale. d) Stornierung kleiner Shootings (bis 48h): Für Shootings ohne Anzahlung gilt: Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Danach fällt eine Stornogebühr von 30 % des vereinbarten Betrags an. Auch hier bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. e) Ausnahmen: Diese Stornierungsbedingungen können durch individuelle Vereinbarungen im Vertrag angepasst oder außer Kraft gesetzt werden.
8. Preisgestaltung und Änderungen Preise können sich durch Zusatzleistungen ändern. Änderungen bedürfen der Schriftform.
9. Gutscheine Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig (gesetzliche Verjährungsfrist). Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
10. Zahlungsverzug und Mahngebühren Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe sowie Mahngebühren (z.B. 5 € pro Mahnung) zu erheben.
11. Urheber- und Nutzungsrechte a) Das Urheberrecht an allen Aufnahmen verbleibt stets beim Fotografen. b) Nutzungsrechte für Verbraucher: Der private Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für alle privaten, nicht-kommerziellen Zwecke. c) Nutzungsrechte für Geschäftskunden: Bei gewerblichen Auftraggebern (Business-Kunden) erstreckt sich das einfache Nutzungsrecht auf die Verwendung für die eigene Unternehmens-Website, eigene Broschüren und die eigenen Social-Media-Kanäle. Jede Weitergabe an Dritte oder der Weiterverkauf sind ausgeschlossen. d) Bearbeitung & Weitergabe: Eine Bearbeitung der Bilder durch den Auftraggeber (z.B. durch Filter) oder die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (insbesondere an andere gewerbliche Dienstleister) ist ohne Genehmigung des Fotografen nicht gestattet. e) Kommerzielle Nutzung: Jede darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung erfordert eine separate Lizenzvereinbarung (Buyout). f) Namensnennung: Der Fotograf freut sich über eine freiwillige Namensnennung bei Veröffentlichungen (@mfuchsloch.fotografie).
12. Höhere Gewalt (Force Majeure) Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, schwerer Unfall/Krankheit des Fotografen), die die Leistungserbringung unmöglich machen, besteht kein Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz. Bereits gezahlte Honorare (inkl. Anzahlung) werden im Falle eines unverschuldeten Ausfalls des Fotografen vollumfänglich erstattet.
13. Eigentumsvorbehalt & Nutzungssperre Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamthonorars bleibt das gelieferte Bildmaterial Eigentum des Fotografen. Die Einräumung der Nutzungsrechte (§ 11) erfolgt aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Bezahlung. Bis dahin dürfen die Bilder nicht genutzt oder veröffentlicht werden.
14. Vertraulichkeit Beide Parteien verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben.
15. Bearbeitungszeiten und Nachbesserung Die Bearbeitungszeit für Hochzeitsreportagen beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen nach dem Aufnahmedatum, spätestens jedoch 8 Wochen. Kürzere Lieferzeiten können individuell vereinbart werden. Nachbesserungen sind nur möglich, wenn sie technische Mängel betreffen, nicht jedoch, wenn sie den künstlerischen Stil (§ 2) betreffen.
16. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen a) Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. per E-Mail) mit Verbrauchern geschlossen werden, steht diesen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Näheres regelt die separate Widerrufsbelehrung, die dem Angebot beigefügt wird. b) Bei digitalen Gütern (z.B. Download von Stock-Fotos) erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Fotograf mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
17. Reisekosten und Spesen Anfahrten im Umkreis von 20 km um den Wohnsitz des Fotografen (88422 Oggelshausen) sind im Preis inbegriffen. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,60 € (Hin- und Rückfahrt) berechnet, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
18. Autofotografie für Autohäuser Autohäuser erhalten uneingeschränkte Nutzungsrechte für Verkaufsplattformen. Weitere Nutzungen auf Anfrage.
19. Autofotografie für Privatpersonen Privatpersonen dürfen Bilder für Verkaufsplattformen und private Zwecke nutzen. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
20. Videografie-Dienstleistungen Videografie-Dienstleistungen umfassen die Aufnahme, Bearbeitung und Bereitstellung von Videomaterial nach Vereinbarung. Die Auswahl des finalen Materials obliegt dem Videografen. Videodateien werden in gängigen Formaten geliefert. Nachträgliche Änderungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
21. Vermietung der Hangover Fotobox (Mietbedingungen & Haftung) a) Leistungsumfang & Preise: Option 1 (Rundum-Sorglos-Upgrade): Bei Buchung als Zusatzleistung zu einem Shooting beträgt der Aufpreis 79 €. Lieferung, Aufbau und Abbau erfolgen direkt durch den Fotografen. Option 2 (Solo-Miete): Der Mietpreis beträgt 250 € für eine Mietdauer von ca. 24 Stunden. Inbegriffen sind Lieferung, professioneller Aufbau, Netzwerk-Check und die Abholung am Folgetag im Umkreis von 25 km um 88422 Oggelshausen (inkl. Bad Buchau, Riedlingen, Biberach etc.). b) Technische Voraussetzungen: Der Mieter hat sicherzustellen, dass am Aufstellungsort eine stabile WLAN- oder Mobilfunkverbindung zur Aktivierung des Fotobox-Systems vorhanden ist. Ohne diese Verbindung kann die Inbetriebnahme nicht garantiert werden. c) Das Konzept („Film-Effekt“): Die Hangover Box verfügt konzeptionell über keinen Vorschaubildschirm und keine Löschfunktion vor Ort. Die Aufnahmen werden per Fußschalter ausgelöst. Die Freischaltung der unzensierten Online-Galerie im passwortgeschützten Kundenbereich erfolgt planmäßig exakt 3 Wochen (21 Tage) nach dem Event. d) Haftung des Mieters: Der Mieter haftet ab Aufstellung bis zur Abholung der Fotobox für jegliche Beschädigungen, Diebstahl, unbefugte Standortveränderungen, extreme Verschmutzung sowie Fehlteile am System (Nikon-DSLR, Studiolicht, Holzgehäuse, Fußschalter) und den bereitgestellten Requisiten. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die durch Gäste der Veranstaltung herbeigeführt werden. Bei Verlust oder Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. e) Ausfall & Störungen: Bei technischen Störungen ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu kontaktieren. Bei unverschuldetem, vollständigem Systemausfall wird der Mietpreis anteilig erstattet. Keine Erstattung erfolgt bei Bedienfehlern, grober Fahrlässigkeit, Beschädigung oder Stromausfällen vor Ort.
22. Veröffentlichungsrechte (Portfolio-Nutzung) a) Eine Nutzung der angefertigten Aufnahmen für die Eigenwerbung des Fotografen (z. B. auf der Website, in Social Media oder für Portfolio-Zwecke) erfolgt ausschließlich dann, wenn der Auftraggeber dem zuvor ausdrücklich und freiwillig zugestimmt hat. b) Sollte eine strikte Exklusivität ohne jegliche Werbenutzung gewünscht sein, kann hierfür eine entsprechende Exklusivitäts-Pauschale (z. B. 35 % der Gesamtauftragssumme) im Rahmen des Angebots vereinbart werden. c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ggf. anwesende Gäste/Teilnehmer darüber zu informieren, dass ein Fotograf/Videograf anwesend ist und Aufnahmen für Werbezwecke entstehen können.
23. Modell-Release (Einwilligungserklärung) Falls Personen auf den Bildern erkennbar sind, wird rechtzeitig geklärt, ob diese einer gesonderten schriftlichen Zustimmung zur Veröffentlichung bedürfen.
24. Haftung bei Outdoor-Shootings Der Fotograf übernimmt keine Haftung für witterungsbedingte Einschränkungen oder das Nichterreichen bestimmter Bildergebnisse aufgrund des Wetters.
25. Digitale Dateien & Backup-Regelung a) Fotografien: Der Fotograf archiviert die final bearbeiteten Bilddateien (JPGs) für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ablieferung. b) Videodateien: Videodateien werden standardmäßig für einen Zeitraum von 6 Monaten archiviert. c) RAW-Dateien: Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAWs) oder unbearbeitetem Material. d) Galerie: Die Dauer der Verfügbarkeit der Online-Galerie (§ 27) wird im Angebot (z.B. 3 Monate) festgelegt und ist unabhängig von der internen Archivierungsdauer.
26. Lizenzanalogie bei Urheberrechtsverletzung Bei jeglicher unberechtigten (nicht lizenzierten) Nutzung, Veränderung oder Weitergabe von Bildmaterial durch den Auftraggeber wird unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche eine Lizenzgebühr in Höhe des fünffachen üblichen Nutzungshonorars fällig (Lizenzanalogie).
27. Bereitstellung und Auslieferung der Bilder Die Auslieferung und Bereitstellung des fertigen Bild- und Videomaterials erfolgt bei MFuchsloch Fotografie & Videografie ausschließlich digital und zweistufig über meine eigene Website-Infrastruktur: a) Passwortgeschützter Kundenbereich: Der Auftraggeber erhält Zugang zu einer passwortgeschützten Galerie-Unterseite auf www.mfuchsloch.de zur Ansicht der Bilder. Die Speicherung und Darstellung erfolgt über Adobe Portfolio mittels direkten Imports aus synchronisierten Lightroom-Katalogen. b) Vollständige Bildlieferung (Download): Der Download aller final bearbeiteten, hochauflösenden Bilder als gesammeltes ZIP-Archiv erfolgt über eine in den Kundenbereich integrierte Schaltfläche, die zu einer gesicherten Lightroom Web-Galerie führt. Ein Adobe-Kundenkonto ist für den Empfänger zum Betrachten und Herunterladen nicht erforderlich. c) Alternative Bereitstellung: Ausgeschlossen. Die Auslieferung erfolgt ausschließlich über die genannten digitalen Wege (Kundenbereich und Lightroom Web).
28. Schlussbestimmungen Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Wohnsitz des Fotografen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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